Weitere Urkunden und Nachweise für Aufenthaltstitel gemäß § 8 Abs 1 Z 1 und 3 NAG
§ 9. (1) Zusätzlich zu den in § 7 genannten Urkunden und Nachweisen sind dem Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Rot-Weiß-Rot - Karte“ gemäß § 41 Abs 1 NAG folgende weitere Urkunden und Nachweise anzuschließen, sofern diese nicht bereits vor der Erteilung eines Visums gemäß § 24a Abs 2 FPG eingereicht wurden: