vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 4 NAG-DV

Lindmayr11. AuflOktober 2012

Form und Inhalt des Lichtbildausweises für EWR-Bürger

796
§ 4. Lichtbildausweise für EWR-Bürger (§ 9 Abs 3 NAG) sind als Karten nach dem Muster der Anlage D auszustellen. (BGBl I 2009/498)

Von einem Abdruck der Anlage D wurde aus Platzgründen abgesehen, diese kann aber ua im Rechtsinformationssystem des Bundes unter www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht unter Eingabe „NAG-DV“ im Feld „Titel“ abgefragt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!