vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 73 NAG

Lindmayr11. AuflOktober 2012

Mitteilung an den Bundesminister für Inneres

782
§ 73. Die Behörde hat dem Bundesminister für Inneres

die Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß §§ 41a Abs 3 und 9 sowie 43 Abs 3, (BGBl I 2011/38)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!