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11. Befristet beschäftigte Ausländer - Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer (§ 5 AuslBG)

Lindmayr11. AuflOktober 2012

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Mit der AuslBG-Novelle BGBl I 2011/25 wurde die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften neu geregelt. Über diesen Zugang können in den Wirtschaftszweigen Tourismus bzw Land- und Forstwirtschaft ausländische Arbeitskräfte zur Deckung eines vorübergehenden zusätzlichen Arbeitskräftebedarfs, der über die am inländischen Arbeitsmarkt verfügbaren Arbeitskräfte nicht gedeckt werden kann, kurzfristig beschäftigt werden.

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