Mit der AuslBG-Novelle BGBl I 2011/25 wurde die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften neu geregelt. Über diesen Zugang können in den Wirtschaftszweigen Tourismus bzw Land- und Forstwirtschaft ausländische Arbeitskräfte zur Deckung eines vorübergehenden zusätzlichen Arbeitskräftebedarfs, der über die am inländischen Arbeitsmarkt verfügbaren Arbeitskräfte nicht gedeckt werden kann, kurzfristig beschäftigt werden.