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9. Entsendung ausländischer Arbeitnehmer nach Österreich (§ 18 AuslBG)

Lindmayr11. AuflOktober 2012

9.1. Abgrenzung einer Entsendung von Arbeitskräfteüberlassung

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Von einer grenzüberschreitenden Entsendung spricht man, wenn ein ausländischer Arbeitgeber mit Sitz in einem EWR-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung (zB eines Werkvertrages) in ein anderes Land entsendet.

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