Von einer
grenzüberschreitenden Entsendung spricht man, wenn ein ausländischer Arbeitgeber mit Sitz in einem EWR-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung (zB eines Werkvertrages) in ein anderes Land entsendet.