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8.3. - 05 Vom Aufsichtsrat festgelegte Geschäftsordnung

Fritz2. AuflDezember 2016

Konzept

Der Aufsichtsrat ist berechtigt, einen Vorsitzenden der Geschäftsführung zu benennen (§ 2.).Festlegung eines Vier-Augen-Prinzips, sofern die Gesellschafter nicht etwas Gegenteiliges beschließen (§ 3.1.).

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