Konzept
Größeres Unternehmen ohne Aufsichtsrat oder Beirat, jedoch mit einem „Vorsitzenden der Generalversammlung“ (§ 5.3.).Die Gesellschaft hat zwischen zwei und vier Geschäftsführer (§ 1.2.).Konzept
Größeres Unternehmen ohne Aufsichtsrat oder Beirat, jedoch mit einem „Vorsitzenden der Generalversammlung“ (§ 5.3.).Die Gesellschaft hat zwischen zwei und vier Geschäftsführer (§ 1.2.).