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5.1.10. Firmenbucheintragung, Rechtsmittel und Rechtsfolgen

Fritz/Wildmoser/Koch2. AuflSeptember 2015

Das Firmenbuchgericht (§ 102 JN) entscheidet nach Abschluss der Prüfung749749OGH 9.11.1995, 6 Ob 1023/95 = ecolex 1996, 173 = wbl 1996, 165. über den Antrag auf Eintragung einer GmbH durch einen stattgebenden oder abweisenden Beschluss (§ 36 AußStrG);750750 Baier/Gruber in Gruber/Harrer (Hrsg), GmbHG (2014) § 11 Rz 33. eine bloß teilweise Stattgabe ist nicht möglich.751751OGH 10.11.1994, 6 Ob 30/94 = wbl 1995, 205. Der Beschluss hat den Wortlaut der Eintragung zu enthalten (§ 20 Abs 1 erster Satz FBG). Eine Begründung kann auch

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dann unterbleiben, wenn keine der nach § 18 FBG zu verständigenden Personen752752 Schenk/Arnold in Straube (Hrsg), Wiener Kommentar zum Unternehmensgesetzbuch § 18 FBG Rz 5 ff. gegen die Firmenbucheintragung Einwendungen erhoben haben (§ 20 Abs 1 zweiter Satz FBG).

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