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4.1.1. Grundlagen

Fritz/Wildmoser/Koch2. AuflSeptember 2015

Ein Geschäftsanteil kann treuhändisch an einen Dritten (Treuhänder) übertragen werden; üblicherweise erfolgt ein solcher Übertragungsvorgang in Form der fiduziarischen Vollrechtstreuhand. Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treuhänder Inhaber des von ihm verwalteten Rechts ist und die Rechte aus der Beteiligung nur unter Beachtung eines mit dem Treugeber geschlossenen (Treuhand-)Vertrages ausüben darf.679679Zur Vollrechtstreuhand ausführlich Weigand, Die Treuhandschaft im Überblick, in Knauder/Marzi/Temmel, Handbuch Wirtschaftsverträge (2012) Kapitel VIII 2 ff. Gründe für eine Treuhandschaft im Gesellschaftsrecht sind vielfach die

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