vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2.14.4. Qualifizierte Mehrheit

Fritz/Wildmoser/Koch2. AuflSeptember 2015

Für die nachfolgenden Beschlussgegenstände ist eine qualifizierte Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich:

Abänderung oder Neufassung des Gesellschaftsvertrages (§ 50 Abs 1); eine Erhöhung des Mehrheitserfordernisses bis zur Einstimmigkeit sowie die Statuierung weiterer Voraussetzungen ist zulässig;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!