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2.14.3. Einfache Mehrheit

Fritz/Wildmoser/Koch2. AuflSeptember 2015

In der Regel ist für die Beschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.330330Zur einfachen Mehrheit vgl auch die Ausführungen von Fritz, Wie führe ich eine GmbH richtig?2 (2015) Rz 3/293. Die Hälfte der nach Kapitalanteilen abgegebenen Stimmen muss also mindestens um eine Stimme überschritten sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mehrheit der abgegebenen Stimmen zugleich auch die Mehrheit der erschienenen Gesellschafter oder gar die Mehrheit des Stammkapitals umfasst. Zu den abgegebenen Stimmen zählen nur diejenigen Stimmen, die für oder gegen den Antrag abgegeben werden und gültig sind.

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