Bei einem Gesellschaftsvertrag handelt es sich um ein (entgeltfremdes) Rechtsgeschäft sui generis. Der Gesellschaftsvertrag regelt dabei die Rechte und Pflichten der Gesellschafter gegenüber der GmbH, den übrigen Gesellschaftern sowie die Verfassung der Gesellschaft; es handelt sich sohin um einen Organisationsvertrag. Sämtliche (auch zukünftige) Gesellschafter sind an die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages gebunden.