1.1.4.1. Einführung
Die Lehre und Rsp befassen sich in erster Linie mit den Folgen eines bestimmten Beteiligungsausmaßes; diese sind etwa in steuerlicher Hinsicht durch das Überschreiten einer Beteiligungsquote von 25 % bei Gesellschafter-Geschäftsführern besonders augenscheinlich. Nur selten beschäftigten sich die einschlägigen Kommentare mit der Frage, welche Beteiligungsverhältnisse unter welchen (bestimmten) Voraussetzungen empfehlenswert sind.14 Die folgenden Ausführungen wollen diese Lücke an Hand von Beispielen aus der Praxis schließen.