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1.1.2. Vertragsgestaltung versus Fallentscheidung

Fritz/Wildmoser/Koch2. AuflSeptember 2015

Im Zuge der Vertragsgestaltung wird eine persönliche Planung und Gestaltung von Lebensverhältnissen der Betroffenen für die Zukunft mit den Mitteln und in den Grenzen des Rechts umgesetzt. Bei der Vertragsgestaltung handelt es sich daher im Ergebnis um eine schöpferische und kreative Tätigkeit, die insbesondere durch eine zukunftsgerichtete Sichtweise des zu Vereinbarenden geprägt ist. Der zu regelnde Sachverhalt ist kein statischer; seine Grenzen können letztlich niemals eindeutig gezogen werden, weil sich die Vertragsgrundlagen rasch und unvorhergesehen ändern; dies passiert in der Praxis gerade bei Gesellschaftsverträgen sehr häufig (zB in Folge eines [außerplanmäßigen] betrieblichen Generationenwechsels). Es ist daher unerlässlich, dass anlässlich der Vertragsgestaltung konkrete Vorstellungen darüber bestehen,

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