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1.1.1. Funktion von Verträgen

Fritz/Wildmoser/Koch2. AuflSeptember 2015

Ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen mindestens zwei Personen, die nach deren Willen zu bindenden Verpflichtungen für eine oder mehrere Seiten führt. Verträge dienen in Rechtssystemen, die sich auf das Prinzip der Privatautonomie stützen, als wichtiges Instrument der Gestaltung privater Lebensverhältnisse mit den Mitteln und in den Grenzen des Rechts. Verträge gehören somit zu den wohl ältesten Formen, in denen Recht entsteht.11Vgl hierzu ausführlich Wesel, Geschichte des Rechts? (2001) Rz 74, 117, 146 ff.

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