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Kollektivverträge

Gagawczuk/Thamm4. AuflNovember 2010

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Tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sind in Kollektivverträgen meist im Rahmen der Arbeitszeitbestimmungen geregelt.

Bestimmungen über Ersatzruhe finden sich nur selten (etwa: Sozialversicherungsträger, Hotel- und Gastgewerbe, EVU, Flughafen).

Seite 232

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