Unter Provision wird eine meist in Prozenten ausgedrückte Beteiligung am Wert jener Geschäfte des AG verstanden, die durch die Tätigkeit (Abschluss oder Vermittlung von Geschäften) eines AN zustande gekommen sind (OGH 4.3.1986, 14 Ob 13/86). Provisionen stellen Entgelt (siehe Rz 59 ff) in Form einer Erfolgsvergütung dar.