Postensuchfreizeit
Zweckbindung
Kollektivvertragliche Regelungen iZm Freizeit während der Kündigungsfrist sind von eher geringer Bedeutung. Zu beachten ist jedoch, dass einige Kollektivverträge die Freizeit nur zur Suche eines neuen AV gewähren (Zweckbindung), den Freizeitanspruch verkürzen (zB Kollektivvertrag Arbeiter im Bauhilfsgewerbe) oder die (allenfalls verkürzte) Freizeit zur Postensuche gewähren, unabhängig davon, ob die Kündigung durch den AN oder den AG erfolgte (vgl etwa Kollektivvertrag für Arbeiter in der Metallindustrie).