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Handel - Arbeiter

Thöny/Maier1. AuflMärz 2011

Allgemeine Regelung

Ansprüche des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers aus dem Dienstverhältnis sind bei sonstigem Verfall innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen.

Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die gesetzliche dreijährige Verjährungsfrist gewahrt.

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