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Handel - Angestellte

Thöny/Maier1. AuflMärz 2011

Allgemeine Regelung

Soweit in diesem Kollektivvertrag nicht anders geregelt, sind Ansprüche des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers bei sonstigem Verfall innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit schriftlich dem Grunde nach geltend zu machen. Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist gewahrt.130130KV Handelsangestellte Abschnitt XX Punkt A (Grundsatzbestimmung).

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