vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Metallgewerbe - Angestellte

Thöny/Maier1. AuflMärz 2011

Allgemeine Regelung

Mit 1.1.2011 gibt es auch für Angestellte im Metallgewerbe eine allgemeine Verfallsregelung. Es gilt nunmehr die bereits für Arbeiter im Metallgewerbe bestehende allgemeine Verfallsbestimmung.

Alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen bei sonstigem Verfall innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit bzw Bekanntwerden - wenn sie nicht anerkannt werden - schriftlich geltend gemacht werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte