Allgemeine Regelung
Mit 1.1.2011 gibt es auch für Angestellte im Metallgewerbe eine allgemeine Verfallsregelung. Es gilt nunmehr die bereits für Arbeiter im Metallgewerbe bestehende allgemeine Verfallsbestimmung.
Alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen bei sonstigem Verfall innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit bzw Bekanntwerden - wenn sie nicht anerkannt werden - schriftlich geltend gemacht werden.