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Bauhilfsgewerbe - Rahmen - Arbeiter

Thöny/Maier1. AuflMärz 2011

Lohnreklamationen bei Barauszahlung

Reklamationen wegen Nichtübereinstimmung des ausgezahlten Lohnes mit der Abrechnung müssen sofort bei Empfangnahme des Geldes erhoben werden. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

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