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Urlaubsgesetz (UrlG)

Thöny/Maier1. AuflMärz 2011

Das Urlaubsgesetz will die Erholung des Arbeitnehmers sicherstellen weswegen das Gesetz auch ausführt, dass der Urlaub möglichst bis zum Ende des Jahres, in dem er entstanden ist, verbraucht werden soll.

Um ein Horten von Urlaub zu verhindern, sieht das Gesetz eine Verjährungsfrist vor.9595Schachner, Urlaubsrecht in Fragen und Antworten, 40.

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