Postverkehr ist die Beförderung von Waren in Postsendungen durch Postbetreiber nach den Vorschriften des Weltpostvertrages.
Waren in Postsendungen sind andere Waren als Briefsendungen (s weiter unten), die in einem Paket oder Päckchen enthalten sind und unter Verantwortung eines Postbetreibers oder durch einen Postbetreiber nach dem Weltpostvertrag befördert werden (Art 1 Nr 24 UZK-DelVO). Der Begriff Postsendungen244 ist im EU-Zollrecht daher auf Paketsendungen beschränkt.