Reiseverkehr ist der Verkehr mit Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden.
Persönliches Gepäck sind sämtliche Gepäckstücke, die der Reisende bei seiner Ankunft im EU-Zollgebiet gestellen kann oder später derselben Zollstelle gestellt, wobei er bei letzterem nachweisen muss, dass sie bei dem Unternehmen, das ihn selbst aus dem Drittland in das EU-Zollgebiet befördert hat, als Reisegepäck aufgegeben wurden (Art 5 RL 2007/74 ).