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I. Reiseverkehr

Tschiderer3. AuflDezember 2022

Reiseverkehr ist der Verkehr mit Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden.

Persönliches Gepäck sind sämtliche Gepäckstücke, die der Reisende bei seiner Ankunft im EU-Zollgebiet gestellen kann oder später derselben Zollstelle gestellt, wobei er bei letzterem nachweisen muss, dass sie bei dem Unternehmen, das ihn selbst aus dem Drittland in das EU-Zollgebiet befördert hat, als Reisegepäck aufgegeben wurden (Art 5 RL 2007/74 ).

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