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I. Verwaltungsverfahren

Tschiderer3. AuflDezember 2022

1. Behörden

a. Zollverwaltungen, Zollbehörden, Zollstellen, Zollämter

Der Verwaltungsvollzug des Sekundärrechts ist grundsätzlich Sache der MS (indirekter Vollzug), deren Behörden als funktionelle Unionsbehörden handeln.

Für die Vollziehung des EU-Zollrechts ist daher keine supranationale EU-Zollverwaltung, EU-Agentur oder EU-Zollbehörde eingerichtet. Nach dem UZK sind die nationalen Zollverwaltungen dafür verantwortlich.

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