vorheriges Dokument
nächstes Dokument

IV. Bemessung der Zollschuld

Tschiderer3. AuflDezember 2022

1. Allgemeine Bemessungsvorschriften

a. Maßgebender Zeitpunkt für die Bemessung

Der Abgabenbetrag wird anhand der Bemessungsgrundlagen berechnet, die zum Zeitpunkt der Zollschuldentstehung für die Ware gelten (Tatbestandszeitpunkt; Art 85 Abs 1 UZK).

Maßgebend ist daher grundsätzlich der Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung bzw des Verstoßes (vgl jeweilige Abs 2 des betr Entstehungstatbestandes). Ausnahmen bestehen iR besonderer Verfahren (s Kapitel E.IV.2.).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte