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V. Sonstige zollrechtliche Verfahrensweisen

Tschiderer3. AuflDezember 2022

Andere zollrechtliche Verfahrensweisen als Zollverfahren sind nur Nicht-EU-Waren zugänglich.

1. Wiederausfuhr

a. Charakteristik

Durch Wiederausfuhr können im EU-Zollgebiet befindliche Nicht-EU-Waren aus dem EU-Zollgebiet (bzw zurück in Drittlandsgebiet) verbracht werden (Art 270 Abs 1 UZK).

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