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II. Phasen der Erfassung des Warenverkehrs

Tschiderer3. AuflDezember 2022

Im Eingang beginnt die Erfassung des Warenverkehrs mit der Voranmeldung und dauert je nach zollrechtlicher Verfahrensweise bis zur Überlassung bzw darüber hinaus.

Abbildung 7: Grundschema der Erfassungsphasen beim Eingang (Titel IV, Art 127–152 UZK)

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