Zum Zweck der Abgabenerhebung oder der Anwendung anderer Maßnahmen muss der Warenverkehr über die Zollgrenze lückenlos erfasst bzw überwacht werden.
Grenzüberschreitender Warenverkehr umfasst die Gesamtheit der Warenverbringungen in das und aus dem EU-Zollgebiet. Warenverkehr findet auf verschiedene Arten mit unterschiedlichen Beförderungsmitteln statt: Land-, See- und Luftverkehr; Lkw-, Eisenbahn-, Containerverkehr; Reise-, Grenz- und Postverkehr.