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GGG § 18 Abs 2 Z 3

56. AuflDezember 2008

1667
Gebührenbemessung für Berufung wegen unterlassener Aufnahme eines Terminverlustes bei Säumnis hinsichtlich der im Ersturteil vorgeschriebenen Ratenzahlungen; Begriff des „Berufungsinteresses“: Gleichsetzung mit jenem Wert (Teil des ursprünglichen) Streitgegenstandes im Sinne des § 18 Abs 2 Z 3 GGG

VwGH 28.06.2007 2007/16/0031
ÖStZB 2008/142
SWK R 6 144/2008

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