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13. Rückwidmung in Grünland wegen Anpassungsbedarf

Kind1. AuflMärz 2008

Der VfGH erblickt keine Gesetzwidrigkeit einer Flächenwidmungsplanänderung hinsichtlich der Rückwidmung von Grundstücken von „Bauland“ in „Grünland - ländliches Gebiet“, wenn eine Anpassung des Flächenwidmungsplanes im Hinblick auf den bestehenden Baulandüberhang erforderlich ist und ausreichende Grundlagenforschung bzw Berücksichtigung der Interessen des Grundeigentümers erfolgte.

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