vorheriges Dokument
nächstes Dokument

12. Beschwerdelegitimation einer Gemeinde vor dem Verfassungsgerichtshof

Kind1. AuflMärz 2008

Der VfGH weist die Beschwerde einer Gemeinde gegen die naturschutzrechtliche Bewilligung für die Errichtung der S 18 Bodensee Schnellstraße mangels Legitimation zurück. Die Verletzung subjektiver Rechte ist Voraussetzung einer Beschwerdelegitimation vor dem VfGH; eine Amtsbeschwerde wegen objektiver Rechtsverletzung kommt nur vor dem VwGH in Frage. Die Gemeinde hat im naturschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren kein subjektives Recht, sondern lediglich Anspruch auf Teilnahme am Verwaltungsverfahren zur Wahrung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftsentwicklung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!