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C. Erforderliche Softwarenutzungsrechte für Outsourcing-Anbieter und Outsourcing-Kunden

1. AuflJuni 2008

I. Ausgangspunkt

1. Notwendige Zuordnung zu Verwertungsrechten

Um beurteilen zu können, welche Nutzungsrechte (Lizenzen) Outsourcing-Anbieter und Outsourcing-Kunde beim Outsourcing-Betrieb für den Einsatz von Fremdsoftware benötigen, ist erforderlich, dass Klarheit darüber besteht, welche urheberrechtlichen Verwertungsrechte von den im Rahmen der Erfüllung des Outsourcing-Vertrages notwendigen Nutzungshandlungen betroffen sind. Hieraus ergibt sich, welche Nutzungsrechte sich der Outsourcing-Anbieter vom Software-Hersteller einräumen lassen muss und welche er dem Outsourcing-Kunden zum vertragsgemäßen Gebrauch der Software gewähren muss.255255 Bettinger/Scheffelt, Application Service Providing: Vertragsgestaltung und Konflikt-Management, CR 2001, 729 (733).

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