I. Ausgangspunkt
1. Notwendige Zuordnung zu Verwertungsrechten
Um beurteilen zu können, welche Nutzungsrechte (Lizenzen) Outsourcing-Anbieter und Outsourcing-Kunde beim Outsourcing-Betrieb für den Einsatz von Fremdsoftware benötigen, ist erforderlich, dass Klarheit darüber besteht, welche urheberrechtlichen Verwertungsrechte von den im Rahmen der Erfüllung des Outsourcing-Vertrages notwendigen Nutzungshandlungen betroffen sind. Hieraus ergibt sich, welche Nutzungsrechte sich der Outsourcing-Anbieter vom Software-Hersteller einräumen lassen muss und welche er dem Outsourcing-Kunden zum vertragsgemäßen Gebrauch der Software gewähren muss.255