Kaum ein Begriff ist wohl so schillernd und zugleich in der einschlägigen Literatur so ungeklärt wie jener des Unternehmens. Trotz seiner eminenten Bedeutung findet man nur höchst selten eine begriffliche Klärung, welche über nebulöse Gemeinplätze („zielgerichtete Organisation der Leistungserstellung“ etc.) hinausgeht. Je nach Standpunkt des Beobachters ergeben sich zudem jeweils völlig unterschiedliche Begriffsinhalte. Dieter Schneider erwähnt derer zumindest bereits zwei, nämlich die „Handlungen einer Person mit dem Ziel der Leistungserstellung“ bzw. die „rechtliche Institution, als Firma“1. Leicht übersehen wird dabei allerdings der Umstand, dass Letztere (die „rechtliche Institution“) eigentlich ja, quasi in teleologischer Interpretation, lediglich eine Hilfskonstruktion zur besseren Funktion Ersterer (der „Leistungserstellung durch eine Person“) hätte sein sollen. Dazu kommt, dass ein kurzer Blick auf die Wirtschaftspraxis uns heute belehrt, dass wohl kaum das „Ziel der Leistungserstellung“ für den Unternehmer dominiert, sondern eher schon das „Ziel der Einkommenserzielung“ (mitunter auch in der Ausprägung der „Einkommensmaximierung“), was jedoch zu wesentlichen Unterschieden aus der Sicht aller Beteiligten führt.