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3.4 Wesen des Factoring

Haeseler/Greßl1. AuflAugust 2007

Der Ablauf des Factoringgeschäftes sieht in seiner theoretischen Grundstruktur wie folgt aus: Der Klient übermittelt eine Rechnungskopie an den Factor und dieser zahlt den Vorschuss auf den Kaufpreis umgehend aus. Die Höhe des Vorschusses entspricht dem Nennwert der Forderungen abzüglich eines Sicherungseinbehaltes, der sich nach der Dauer der Geschäftsbeziehung, der Bonität des Debitors sowie der vom Factor übernommenen Risken richtet. In der Regel beläuft sich der Einbehalt auf einen Wert zwischen 10 % und 20 % des (Brutto-)Rechnungsbetrages. Mit Eingang der Debitorenzahlung beim Factor wird der Einbehalt abzüglich etwaiger Rechnungskürzungen (Skonto etc) dem Klienten überwiesen.

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