In diesem Kapitel 2 gilt es nun, die dogmatische Einordnung von Krisenwarnpflichten sowie die damit in direktem Zusammenhang stehende Frage nach den infrage kommenden Rechtsgrundlagen für Krisenwarnpflichten näher zu beleuchten. Zunächst soll dazu dem Begriff der Krise Kontur verliehen werden. Sodann ist der Frage nachzugehen, ob und unter welchen Bedingungen Krisenwarnpflichten als Hauptleistungs-, Nebenleistungs- oder Schutzpflichten Teil des Beratungsverhältnisses sind. In weiterer Folge wird zu prüfen sein, auf welchen Rechtsgrundlagen Krisenwarnpflichten beruhen können.