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1.2.1 Der Zweck des Beratervertrags

1. AuflSeptember 2018

Der Zweck eines Vertrags erlangt ua dann eine erhebliche Bedeutung, wenn Unklarheiten bei der Auslegung des Vertragstexts oder Lücken zutage treten, sodass überhaupt fraglich ist, ob bestimmte Pflichten, die nicht ausdrücklich vereinbart worden sind, bestehen.2626 Ausführlich Vonkilch in Fenyves/Kerschner/Vonkilch, Klang-Kommentar zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch3 (2011) § 914 ABGB Rz 175 ff; vgl auch Rummel in Rummel/Lukas, Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch4 (Stand 01.11.2014, rdb.at) § 914 ABGB Rz 9. Der Vertragszweck ist besonders für die Ableitung von vielerlei Nebenpflichten aus Schuldverhältnissen relevant.2727 Vonkilch in Fenyves/Kerschner/Vonkilch, Klang3 § 914 ABGB Rz 265 ff. § 914 ABGB ordnet für solche Fälle an, dass bei der Auslegung von Verträgen nicht nur der Wortlaut, sondern auch die Absicht der Parteien oder die Übung des redlichen Verkehrs zu beachten ist.2828 Heiss in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.01 (Stand 01.02.2014, rdb.at) § 914 ABGB Rz 31 ff, 45 ff. Dementsprechend erlangt der Zweck des Beratervertrags im Zuge der Vertragsauslegung erhebliche Bedeutung und spielt bei der Bestimmung des Pflichtenprogramms eines Beraters eine wichtige Rolle.

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