Kapitel 1 bietet einen ersten Überblick über das Vertragsverhältnis zwischen Berater und Klient. Zunächst werfen wir einen kurzen Blick auf das Subjekt der Untersuchung, den Rechts- und Wirtschaftsberater. Sodann werden die zivilrechtlichen Grundlagen des Beratungsverhältnisses näher beleuchtet. Dabei geht es einerseits um den Zweck und die Wesensmerkmale sowie andererseits um den Gegenstand und den Typ des Beratervertrags. Diese grundlegenden Ausführungen dienen in weiterer Folge zum einen als Basis für dogmatische Überlegungen iZm der Rechtsnatur von Krisenwarnpflichten und zum anderen der Bestimmung des Inhalts von Krisenwarnpflichten.10