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14. Bewertung von Verbindlichkeiten

Haeseler/Szauter1. AuflNovember 2002

Verbindlichkeiten sind in dem Zeitpunkt zu passivieren, in dem die Belastung dem Grunde nach auftritt (bei der Warenlieferung beispielweise mit dem Zeitpunkt der Lieferung). Verbindlichkeiten aufgrund einer Haftung sind zu passivieren, sobald mit der Inanspruchnahme gerechnet werden muss.

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