Für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind aktive Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden; für Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die wirtschaftlich der Zeit nach dem Bilanzstichtag zuzurechnen sind, sind passive Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.
Paradebeispiele hierfür sind Mietzinsvorauszahlungen, Prämienvorauszahlungen und ähnliche periodisch anfallende Zahlungen.