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10. Behandlung von Leasingfahrzeugen

Haeseler/Szauter1. AuflNovember 2002

Zum Betriebsvermögen gehören alle im wirtschaftlichen Eigentum des Betriebsinhabers stehenden Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb tatsächlich dienen. Fallen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum auseinander, geht steuerlich das wirtschaftliche Eigentum vor.

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