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7.4. Legales „Frisieren“ des Cash-Flow

Haeseler/Szauter1. AuflNovember 2002

Der mittlerweile eingebürgerte Anglizismus „Cash-Flow“ steht für das umsatzprozessgestützte Innenfinanzierungsvolumen, womit verständlich ist, dass der Cash-flow als Innenfinanzierungs-Indikator angesehen wird.

Als Absolutbetrags-Größe hat der Cash-Flow allerdings nur eine ziemlich eingeschränkte Aussagekraft. An Informationswert gewinnt er (erheblich), wenn er zu anderen Größen (z. B. Umsatz, Betriebsleistung, Nettoschulden) in Beziehung gesetzt wird.

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