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9.1.1.5. Grundsatz der Periodenabgrenzung

Haeseler/Szauter1. AuflNovember 2002

Aufwendungen und Erträge des betreffenden Geschäftsjahres sind - gemäß § 201 (2) 5 HGB - unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu erfassen.



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