Aufwendungen und Erträge des betreffenden Geschäftsjahres sind - gemäß § 201 (2) 5 HGB - unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu erfassen.
Aufwendungen und Erträge des betreffenden Geschäftsjahres sind - gemäß § 201 (2) 5 HGB - unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu erfassen.