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9.1.1.3. Grundsatz der Einzelbewertung zum Abschlussstichtag

Haeseler/Szauter1. AuflNovember 2002

Dem § 201 (2) 3 HGB zufolge sind bei der Bewertung zwei weitere Prinzipien zu beachten, nämlich

der Grundsatz der Einzelbewertung unddas Stichtagsprinzip.

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