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9.1.1.2. Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-concern-Prinzip)

Haeseler/Szauter1. AuflNovember 2002

Bei der Bewertung ist - gemäß § 201 (2) 2 HGB - von der Fortführung des Unternehmens auszugehen, solange dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gründe entgegenstehen.



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