Im Hinblick auf das Unternehmenssteuerrecht sind vorab zwei Komponenten zu unterscheiden:
das formelle Unternehmenssteuerrecht (Verfahrensrecht/BAO) unddas materielle Unternehmenssteuerrecht.Im Hinblick auf das Unternehmenssteuerrecht sind vorab zwei Komponenten zu unterscheiden:
das formelle Unternehmenssteuerrecht (Verfahrensrecht/BAO) unddas materielle Unternehmenssteuerrecht.