Dem nationalen, österreichischen Recht ist seit dem Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union (EU) das supranationale EU-Rahmenrecht vorgeordnet.
Das geltende nationale Recht besteht aus
dem gesatzten Recht undDem nationalen, österreichischen Recht ist seit dem Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union (EU) das supranationale EU-Rahmenrecht vorgeordnet.
Das geltende nationale Recht besteht aus
dem gesatzten Recht und