Altersteilzeit ist eine Teilzeit, bei welcher der Arbeitnehmer zusätzlich zum Teilzeitentgelt einen Lohnausgleich erhält. Den vorgeschriebenen Lohnausgleich und andere mit der Altersteilzeit zusammenhängende Zusatzkosten ersetzt das AMS dem Arbeitgeber bei einer kontinuierlichen Arbeitszeitverkürzung grundsätzlich zu 90 %, sobald der Altersteilzeitdienstnehmer die Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension erfüllt hat, derzeit zu 100%. Geblockte Altersteilzeit gibt es weiterhin. Der Arbeitgeber muss aber in diesem Fall den Großteil der Zusatzkosten selbst tragen.