Es gibt zwei Altersteilzeitmodelle: kontinuierliche Arbeitszeitverkürzung und geblockte Altersteilzeit. Die geblockte Altersteilzeit ist für den Arbeitgeber sehr teuer und wird in Zukunft noch teurer. Bei einer kontinuierlichen Arbeitszeitverkürzung ist für Altersteilzeitvereinbarungen, die nach dem 31. Dezember 2023 zu laufen beginnen, der Aufbau von hohen Zeitguthaben gesetzlich zulässig, was aber für den Arbeitgeber mit hohen, von den Vertragspartnern mitunter unbeeinflussbaren Risiken verbunden sein kann.